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I:expertise Beiträge

Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs neben einem Dienstwagen

 

| Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der auf Dienstreisen seinen privaten Pkw einsetzt, die tatsächlichen Kosten für jeden gefahrenen Kilometer auch dann ansetzen kann (im Streitfall: 2,28 EUR/km für einen Sportwagen), wenn er von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, den er grundsätzlich für dienstliche und private Fahrten nutzen kann. |

 

Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall jedoch den Nachweis erbringen, dass er das Privatfahrzeug tatsächlich beruflich eingesetzt hat. Eine Angemessenheitsprüfung dem Grunde nach (hier: berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs durch einen Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug überlassen wurde) findet nicht statt.

 

Beachten Sie | Das Finanzamt will diese Entscheidung aber nicht akzeptieren und hat Revision eingelegt. 

 

Quelle | FG Niedersachsen, Urteil vom 18.9.2024, Az. 9 K 183/23, Rev. BFH: Az. VI R 30/24