Umsatzsteuer: Kleinunternehmer müssen die Umsatzgrenzen überwachen
| Ein von einem im Inland ansässigen Unternehmer bewirkter steuerbarer Umsatz ist umsatzsteuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet (Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz). |
Kleinunternehmer müssen die Umsätze unterjährig überwachen. Denn wird die 100.000 EUR-Grenze überschritten, tritt für diesen Umsatz und alle weiteren Umsätze
die Steuerpflicht ein. Durch den Wechsel zur Regelbesteuerung besteht dann für die Eingangsbezüge auch ein Vorsteuerabzugsrecht.

