| Am 20.7.2022 hat das Bundesfinanzministerium Fragen und Antworten (FAQs) zur Energiepreispauschale aktualisiert. |
Hintergrund: Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 EUR. Die Auszahlung erfolgt ab
September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Die FAQs beantworten u. a. Fragen
- zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung,
- zur Anspruchsberechtigung,
- zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber,
- zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und
- zur Steuerpflicht.
Quelle | BMF, Mitteilung vom 21.7.2022; FAQs zur Energiepreispauschale unter www.iww.de, Abruf-Nr. 230407