| Ursprünglich sollte das Steuerfortentwicklungsgesetz bereits am 18.10.2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Es wurde aber von der Tagesordnung genommen, da man sich innerhalb der Koalition nicht einigen konnte. Da die Ampel-Regierung nun sogar komplett gescheitert ist, ist unsicher, welche Maßnahmen wie umgesetzt werden. Daher erfolgt die Berichterstattung erst, wenn das Gesetz unter Dach und Fach ist. |
Beachten Sie | Das Steuerfortentwicklungsgesetz sieht u. a. Folgendes vor:
- Erhöhungen des Grund- und Kinderfreibetrags für 2025 und 2026 sowie des Kindergelds ab 2025,
- Verlängerung der degressiven Abschreibung,
- Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren.