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Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2023

 

| Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 265 EUR monatlich betragen (in 2022 = 241 EUR). |

 

Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2023 um 18 EUR auf 288 EUR steigen.

 

Beachten Sie | Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich für 2023 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2022 in Klammern):

 

Frühstück:

  • monatlich: 60 EUR (56 EUR)
  • kalendertäglich: 2,00 EUR (1,87 EUR)

 

Mittag- bzw. Abendessen:

  • monatlich: 114 EUR (107 EUR)
  • kalendertäglich: 3,80 EUR (3,57 EUR)

 

Quelle | Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 556/22