| Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 278 EUR monatlich betragen (in 2023 = 265 EUR). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll 2024 um 25 EUR auf 313 EUR steigen. |
Beachten Sie | Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich für 2024 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2023 in Klammern):
Frühstück:
- monatlich: 65 EUR (60 EUR)
- kalendertäglich: 2,17 EUR (2,00 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen:
- monatlich: 124 EUR (114 EUR)
- kalendertäglich: 4,13 EUR (3,80 EUR)
Quelle | Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 512/23