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Mindestlohn und Minijob: Ab 2024 sind erhöhte Werte zu beachten

 

| Derzeit gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 EUR pro Stunde. Ab 1.1.2024 sollen dann 12,41 EUR relevant sein. Eine Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze (derzeit 520 EUR monatlich),da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist. |

 

Beachten Sie | Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 S. 1 des Mindestlohngesetzes erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit
130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle EUR aufgerundet
wird.

 

Das heißt: Bei einem Mindestlohn von 12,41 EUR ergibt sich ab dem 1.1.2024 eine Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR (12,41 EUR ×130 ÷ 3).