| Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 282 EUR monatlich betragen (in 2024 = 278 EUR). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2025 um 20 EUR auf 333 EUR steigen. |
Beachten Sie | Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich für 2025 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2024 in Klammern):
Frühstück:
- monatlich: 69 EUR (65 EUR)
- kalendertäglich: 2,30 EUR (2,17 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen:
- monatlich: 132 EUR (124 EUR)
- kalendertäglich: 4,40 EUR (4,13 EUR)
Quelle | Entwurf der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung