| Derzeit gilt für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) eine monatliche Verdienstgrenze i. H. von 538 EUR. Beträgt der Verdienst durchschnittlich mehr als 538 EUR im Monat, liegt kein Minijob mehr vor und es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es gibt jedoch Extra-Zahlungen, die für die Verdienstgrenze unschädlich sind. Die Minijob-Zentrale hat nun einige dieser Gehaltsextras aufgeführt, u. a. auch das Deutschlandticket. |
Arbeitgeber können ihren Minijobbern Zuschüsse zum Deutschlandticket gewähren oder die Kosten hierfür auch ganz übernehmen. Die Zuwendung ist dann steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung: Der Vorteil muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Quelle | Minijob-Zentrale, Newsletter 9/2024 „Mehr Geld im Minijob: 5 Extras zählen nicht zum Verdienst“