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Rechengrößen in der Sozialversicherung: Geplante Werte für 2025

 

| Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Nun liegt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025im Entwurf vor. |

 

Beachten Sie | Das Jahr 2024 ist das letzte Jahr mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in den neuen und alten Bundesländern. Ab 2025 werden einheitliche Werte gelten.

 

Nachfolgend sind wichtige Rechengrößen auszugsweise aufgeführt:

 

  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: 8.050 EUR im Monat.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: 5.512,50 EUR im Monat.
  • Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze): 6.150 EUR im Monat.

 

Quelle | BMAS, Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025