Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2026
| Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 285 EUR monatlich betragen (in 2025 = 282 EUR). |
Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2026 um 12 EUR auf 345 EUR steigen.
Beachten Sie | Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet ergeben sich für 2026 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2025 in Klammern):
Frühstück:
- monatlich: 71 EUR (69 EUR)
- kalendertäglich: 2,37 EUR (2,30 EUR)
- monatlich: 137 EUR (132 EUR)
- kalendertäglich: 4,57 EUR (4,40 EUR)
Mittag- bzw. Abendessen:
Quelle | Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

