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I:expertise Beiträge

Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2026

 

| Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 285 EUR monatlich betragen (in 2025 = 282 EUR). |

 

Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2026 um 12 EUR auf 345 EUR steigen. 

 

Beachten Sie | Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet ergeben sich für 2026 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2025 in Klammern):

 

Frühstück:

  • monatlich: 71 EUR (69 EUR)
  • kalendertäglich: 2,37 EUR (2,30 EUR)
  • monatlich: 137 EUR (132 EUR)
  • kalendertäglich: 4,57 EUR (4,40 EUR)

 

Mittag- bzw. Abendessen:

 

Quelle | Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung