Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer bis Ende 2025 auf 24 Monate erhöht
| Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde auf 24 Monate verdoppelt. Die Maßnahme ist am 1.1.2025 in Kraft getreten und bis Ende 2025 befristet. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch, der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31.12.2025. |
Hintergrund
Viele Unternehmen setzen derzeit auf Kurzarbeit. Das zeigen die steigenden Zahlen sowohl der Anzeigen als auch der Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt unter www.iww.de/s12447 Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung. Thematisiert werden u. a. diese Aspekte:
- Allgemeine Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld,
- Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld,
- Anzeige, Antragstellung und Nachweispflichten sowie
- Berechnung, Höhe und Dauer des Kurzarbeitergelds.
Quelle | Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung, BGBl I 2024, Nr. 432; Die Bundesregierung, Mitteilung vom 6.1.2025: „Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer verdoppelt“; BAMS unter www.iww.de/s12447