| Das Bundesfinanzministerium hat sich zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital geäußert, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten. |
In dem Schreiben der Finanzverwaltung geht es insbesondere um diese Aspekte:
- Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen,
- Steuerbilanzielle Abgrenzung von Fremd- und Eigenkapital,
- Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz und
- Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung.
Quelle | BMF-Schreiben vom 11.4.2023, Az. IV C 6 - S 2133/19/10004 :002, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 234948