Zum Hauptinhalt springen

Beiträge

Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert

 

| Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % wurde durch das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ (BGBl I 2022, S. 1838) bis zum 31.12.2023 verlängert. Ausgenommen sind allerdings weiterhin Getränke, d. h., hier gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %. |

 

Beachten Sie | Eigentlich wäre die in der Coronapandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie zum 31.12.2022 ausgelaufen. Nunmehr sollen auch die Folgen der gestiegenen Energiepreise abgemildert werden.